Fridrich Bannasch & Partner Rechtsanwälte mbB berät im öffentlichen Recht und in ausgewählten Bereichen des Zivilrechts. Zu unseren Mandanten zählen öffentliche Körperschaften, Investoren und Bauträger, Bürgerinitiativen, Verbände, Landwirte und private Grundstückseigentümer sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unseren regionalen Schwerpunkt haben wir im deutschen Südwesten. In Spezialgebieten des Fachplanungs- und Umweltrechts sind wir bundesweit tätig.
Städte, Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften beraten und vertreten wir im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im Kommunalabgabenrecht. Dazu kommt das Kommunalrecht einschließlich der interkommunalen Zusammenarbeit. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das kommunale Wirtschaftsrecht.
Grundstückseigentümer, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Städte, Gemeinden, Unternehmen und Landwirte vertreten wir als Spezialisten im Fachplanungsrecht und im Umweltrecht bundesweit gegen Infrastrukturgroßprojekte wie Flughäfen, Straßen- und Schienenwege. Eine besondere Bedeutung kommt bei diesen Vorhaben dem Naturschutzrecht und dem Immissionsschutzrecht zu. Über langjährige Erfahrung verfügen wir in Enteignungs- und Entschädigungsfragen. Ebenso vertreten wir die Interessen von Nachbarn gegenüber Bauvorhaben jeder Art.
Rund um die Immobilie beraten wir Investoren, Bauträger, Bauherren, Planer und Architekten beim Grunderwerb und der Projektentwicklung bis zur Erlangung des Baurechts. Dazu gehören auch die Begleitung von Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren einschließlich der Verhandlung städtebaulicher Verträge. Besondere Anforderungen ergeben sich bei diesen Vorhaben aus den Schnittstellen zwischen dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht, vor allem bei Konversions- und Innenentwicklungsflächen.
Wir stehen zur regenerativen Energieerzeugung. Bei der Standortsuche, Planung und Genehmigung von Wind- und Wasserkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen beraten und vertreten wir Investoren, Grundstückseigentümer, Gemeinden und kommunale Verbände sowie Genehmigungsbehörden.
Gewerbetreibende beraten wir in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie beim Grunderwerb für die Errichtung, Erweiterung und Umstrukturierung von Betriebsstandorten. Brand- und Immissionsschutz sowie der Umgang mit Altlasten stehen dabei oft im Mittelpunkt.
Im Arbeitsrecht und im Beamtenrecht beraten und vertreten wir Unternehmer, private Arbeitgeber und öffentliche Dienstherren ebenso wie Arbeitnehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte. Bei Konflikten am Arbeitsplatz unterstützen wir neben der anwaltlichen Beratung auch als Mediatoren bei einer konstruktiven Lösungssuche.
Unser Ziel ist eine schnelle und interessengerechte Lösung für unsere Mandanten. Dieses Ziel bestimmt die Wahl der Mittel. Wir suchen deshalb das Gespräch mit allen Beteiligten eines Verfahrens, da einvernehmliche Lösungen oft kostengünstigere und tragfähigere Ergebnisse erbringen. Wo aber ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist und Erfolg verspricht, führen wir es sachlich und konsequent.
Die Transparenz unserer Arbeit ist uns wichtig. Alle Verfahrensschritte werden mit unseren Mandanten besprochen und abgestimmt. Dies schließt die Kostenrisiken verschiedener Handlungsalternativen ein. Auch unsere eigene Vergütung gestalten wir von Anfang an transparent.