Das Umweltrecht ist eng mit dem Fachplanungs- und dem Bau- und Planungsrecht verzahnt. Denn die meisten Umweltprobleme ergeben sich aus dem Bau (Flächenversiegelung, Biotopzerstörung, Beeinträchtigung des Landschaftsbilds) oder aus dem Betrieb (Immissionen, Abwasser etc.) von Verkehrswegen und Bauvorhaben. Eine qualifizierte bau- und planungsrechtliche Beratung muss deshalb immer auch die relevanten Umweltaspekte berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es auch selbstständige umweltrechtliche Verfahren, z.B. bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht oder bei Verfahren zur Nutzung von Gewässern. Zum Umweltrecht gehören insbesondere:
Naturschutzrecht
Ausweisung und Erhaltung von Schutzgebieten (FFH, Vogelschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz), Schutz vor Eingriffen (Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach Naturschutzrecht; Abweichungsprüfung und Kohärenz im FFH-Recht), Artenschutzrecht
Immissionsschutzrecht
Schutz vor Lärm, Erschütterungen, Feinstaub, Grobstaub, Elektrosmog, Licht, Gerüchen, Dämpfen etc.; Vertretung in Verfahren zur Genehmigung von Verkehrsprojekten, Gewerbebetrieben, Gaststätten, Freizeit- und Sportanlagen und öffentlichen Einrichtungen (Gemeindehallen, Schulen); Erstellung von Lärmaktionsplänen für Gemeinden
Wasserrecht
Wasserrechtliche Planfeststellungen (s.u. Fachplanungsrecht); Genehmigung von Gewässernutzungen (Grundwasserentnahme, Mühlenrechte, gewerbliche Brauchwassernutzung, Bauvorhaben an und in Gewässern), Abwasserrecht, Gewässerrenaturierung, zivile Wasserrechtsstreitigkeiten (private Brunnenrecht, Leitungsrechte)
Abfall- und Bodenschutzrecht
Erkundung und Sanierung von Altlasten, Kostentragungsregelungen, Haftung des Verkäufers für Altlastenrisiken auf Grundstücken; Genehmigung und Betrieb von Deponien und Abfallbehandlungsanlagen
Rohstoffe und Bergbau
Abbau oberflächennaher Rohstoffe: Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche
Umweltverträglichkeitsprüfungen
Integrierte Prüfung der Umweltverträglichkeit von Plänen und Bauvorhaben
Umweltinformationsrecht
Durchsetzung von Auskunfts- und Informationsrechten nach Umweltinformationsgesetz (UIG) und Informationsfreiheitsgesetz (IFG)