Öffentliches Wirtschaftsrecht

Im öffentlichen Wirtschaftsrecht beraten wir öffentliche Unternehmen an den Schnittstellen zum Verwaltungsrecht, insbesondere Unternehmen der Kommunen und kommunaler Zusammenschlüsse. Private Gewerbebetriebe, gewerbliche Interessenverbände und Kammern beraten und vertreten wir in allen Fragen öffentlicher Genehmigungen. Dies gilt vor allem für das Handwerk, Gaststätten und Spielhallen, für alle Gewerbebetriebe, die dem Immissionsschutzrecht unterfallen, sowie für die Land- und Forstwirtschaft:

Kommunales Wirtschaftsrecht
Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Public-Privat-Partnership, Beratung öffentlicher Versorgungsunternehmen

RA Dr. Lieber | RA Bushart

Agrar- und Forstrecht
Kauf und Verkauf von Höfen und landwirtschaftlichen Grundstücken, Bauvorhaben im Außenbereich, Geruchsimmissionen, Solaranlagen, Hofnachfolgeregelungen, Altenteilerverträge, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, Import und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln; Subventionen und Beihilfen, Flurbereinigung, Waldbewirtschaftung, Holzhandel

RA BannaschRAin Fridrich

Gewerberecht

Beantragung von Gewerbeerlaubnissen, insb. Gaststätten- und Spielhallenerlaubnis; Gewerberechtliche Anforderungen an den Betrieb; Gewerbeuntersagungen; Glücksspielrecht; Sperrzeiten; Sozialkonzepte; Immissionsschutzrechtliche Anforderungen

RA Dr. Lieber | RA Bushart

Marktrecht

Festsetzung von Märkten; Zulassung zu Märkten; Gebührenregelungen

RA Dr. Lieber