Das öffentliche Bau- und Planungsrecht umfasst alle Fragen der Raumordnungsplanung, der kommunalen Bauleitpläne, der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse zur Schaffung von Baugrundstücken, der Baugenehmigungsverfahren und der durch diese Bauvorhaben ausgelösten kommunalen Abgaben. Hinzu kommen die Haftungsrisiken der Behörden bei fehlerhaften Entscheidungen über Bauvorhaben oder fehlerhaften Plänen.
Wir beraten und vertreten in all diesen Verfahren sowohl Gemeinden wie auch betroffene Grundstückseigentümer und Nachbarn. Dem allgemeinen Trend zum flächensparenden Bauen gemäß richten wir unser Augenmerk vor allem auf Projekte der Innenentwicklung, der Nachverdichtung und der Konversion ungenutzter Flächen. Zum öffentlichen Baurecht gehören insbesondere:
Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
Erstellung und Anpassung von Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen; regionale Einzelhandels-, Windkraft- und Rohstoffabbaukonzepte; Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren
Bauleitplanungsrecht
Aufstellung und Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Veränderungssperren und Zurückstellungen, Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne und Veränderungssperren, Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan; kommunale Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzepte; Innenstadtentwicklungen und Stadtsanierungen
Bauordnungsrecht
Genehmigung und Abwehr von Bauvorhaben; Nachbarschutz; Abstandsflächen und Brandschutz; Gebäudehöhe, Gestaltungsfragen, Stellplatznachweise; Baulasten
Baulandumlegung
Durchführung von Umlegungsverfahren und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor der Baulandkammer
Projektentwicklung / Städtebauliche Verträge
Integrierte öffentlich- und zivilrechtliche Beratung bei Projektentwicklungen und Gewerbeansiedlungen einschließlich Vergabeverfahren; Gestaltung städtebaulicher Verträge; Konversion von Gewerbebrachen einschließlich Altlastensanierung
Kommunalabgabenrecht
Erschließungsbeiträge, Wasserbeiträge und –gebühren, Abwasserbeiträge und –gebühren; Beratung in streitigen Verfahren über Bescheide, Gestaltung und rechtliche Überprüfung kommunaler Abgabensatzungen