Wir beraten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie in allen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts und des Beamtenrechts. Wir begleiten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen und vertreten in arbeitsrechtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, in den beamtenrechtlichen Verfahren vor allen Verwaltungsgerichten. In Disziplinarverfahren beraten wir Dienstherren und Beamte gleichermaßen. Eine besondere Herausforderung sind für uns Umstrukturierungsprozesse, in denen sich arbeits- und beamtenrechtliche Fragen berühren und häufig auch mediative Ansätze erforderlich sind. Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Arbeitsrecht
Gestaltung und Aufhebung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen, Kündigungsschutzrecht, Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, Haftung von Arbeitnehmern und Geschäftsführern, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsübergang, Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitsschutzrecht; Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht
Öffentliches Dienstrecht
Eingruppierung, Personalvertretungsrecht, öffentliches Tarifvertragsrecht (TVÖD, TV-L)
Beamtenrecht
Disziplinarverfahren, Versetzung, Besoldung, Dienstfähigkeit, Versorgung und Pension, Laufbahnrecht und Konkurrentenstreit