Pressespiegel

Recht haben und Radfahren auf der Konstanzer Brücke

Südkurier, 16.04.2019

Recht haben und Radfahren auf der Konstanzer Brücke

Nach dem Beschluss im Ausschuss und dem Widerspruch des OB: Der Gemeinderat trifft sich zu einer Sondersitzung

Recht haben oder richtig Radfahren und sicher zu Fuß über eine sanierte Konstanzer Brücke gehen? In der Sondersitzung des Gemeinderats Radolfzell am Mittwoch, 17. April, um 16.30 Uhr im Bürgersaal wird es in der Debatte wahrscheinlich einmal mehr ums recht haben gehen. Denn Oberbürgermeister Martin Staab hat dem Beschluss des Ausschusses Planung, Umwelt und Technik widersprochen. Der hat nach heftiger Diskussion zur Radwegeführung auf Antrag der CDU den Vorschlag der Stadtverwaltung gekippt und den eigenen durchgebracht.

Nach diesem Beschluss soll nach einer Sanierung der Brücke auf der nordwestlichen Seite Richtung Messeplatz ausschließlich ein Radweg ausgewiesen werden, während auf der südostlichen Seite Richtung Mettnau ein kombinierter Rad- und Gehweg angelegt werden soll. Die Stadtverwaltung hingegen hat einen beidseitigen Gehweg mit zwei Meter Breite und einen beiseitigen Schutzstreifen für Radfahrer mit gestrichelter Linie und 1,50 Meter Breite geplant.

Gutachten der Kanzlei Bannasch und Partner

Diesen Ausschuss-Beschluss hält OB Staab für rechtswidrig, weil er die Belange der Fußgänger nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Sitzung hat er ein Gutachten der Kanzlei Fridrich Bannasch und Partner eingeholt. Die Kanzlei untermauert auf 17 Seiten die Rechtsauffassung des OB. Aus mehreren Gründen sei der Beschluss rechtswidrig. Zum einen sei der Ausschuss gar nicht zuständig, sondern ausschließlich der Oberbürgermeister in seiner Organzuständigkeit als Vertreter der Straßenverkehrsbehörde. "Der Gemeinderat und erst recht seine  Ausschüsse können dem Bürgermeister im Bereich  der Pfichtaufgaben nach Weisung keinerlei Vorgaben machen", so Till Bannasch als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in seiner Stellungnahme.

Wo bleiben die Belange der Fußgänger?

Neben der Zuständigkeit äußert Anwalt Till Bannasch auch seine Zweifel, ob der Beschluss dem Straßengesetz entspricht, denn er würde die Belange der Fußgänger "und hier insbesondere derjenigen mit Mobilitätseinschränkungen" nicht im gebotenen Maße berücksichtigen. Fußgänger- und Radverkehr sollten nach Möglichkeit getrennt werden. Auch sollten für Fußgänger, "die zeitlich am längsten brauchen", möglichst kurze Verbindungen gewählt werden. Zudem enthalte der Beschluss kein Konzept, wie diese Nachteile für Fußgänger ausgeglichen werden könnten. Das eigene Ordnungsamt im Rathaus Radolfzell schreibt zu diesem Punkt: "Der Fußgängerverkehr ist allgemein sehr empfindlich, kleinste Umwege werden nicht akzeptiert."

Ob sich die Mehrheit des Gemeinderats dieser Rechtsansicht anschließt? Wenn nicht, ist der weitere Gang vorprogrammiert. Der OB dürfte dann die Entscheidung durch die Aufsichtsbehörde Regierungspräsidium Freiburg suchen.

Walddebatte in Blaustein geht vor Gericht

sam, 01.02.2019

Walddebatte in Blaustein geht vor Gericht

In der Frage, ob zwischen der Ulmer Straße (B 28) und dem Leubeweg in Klingenstein ein Waldstück gerodet werden soll, bleibt die Stadt Blaustein auf ihrem Standpunkt: Es handle sich nicht um einen Wald, deshalb „gehen wir nach wie vor davon aus, dass wir keine Umwandlungsgenehmigung brauchen“. Das sagt Stadtbaumeisterin Sandra Pianezzola auf Nachfrage. Entsprechend habe die Verwaltung auf einen Brief des vom BUND beauftragten Anwalts reagiert: Mit dem Verweis auf eine Aussage des Landratsamts und auf den Paragraph 2 des Landeswaldgesetzes (siehe Infokasten).

Im Auftrag des Naturschutzverbands versucht der Freiburger Anwalt Tobias Lieber zu verhindern, dass die Bäume noch im Februar gerodet werden. Die Stadt Blaustein plant auf diesen Grundstücken Mehrfamilienhäuser zu bauen: Am kommenden Dienstag soll in der Gemeinderatssitzung die Satzung für den Bebauungsplan beschlossen werden. Er sieht am Leubeweg Doppelhäuser, an der Ulmer Straße Flachdachhäuser vor.

Bereits Anfang 2018, als weitere Baufelder noch geprüft wurden, war das Baufeld am Leubeweg gerodet und terrassiert worden. Darauf reagierten viele Klingensteiner empört, die Stadtverwaltung entschuldigte sich später für die verfrühte Fällaktion. Im Oktober stimmte der Gemeinderat dann mehrheitlich für die Aufstellung des überarbeiteten Bebauungsplans, in dem ein Baufenster am westlichen Rand des Bebauungsplans, neben dem Hochhaus im Leubeweg, fehlt.

Ein Kompromiss, der nicht allen zu genügen scheint. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wandten sich acht Bürger – darunter Vertreter der Bürgerinintiative „Pro Klingenstein“ und des BUND, gegen die Pläne. Immer wieder ist dabei die Rede vom Wald-Charakter des Hangs.

Diesen sieht auch Anwalt Lieber als gegeben an: Er sei „verwundert“ über die Auffassung des Landratsamts, zumal die Richtlinie zum zitierten Paragraphen im Wald-Gesetz von einem Richtwert von 0,2 Hektar Fläche ausgehe – in Klingenstein seien insgesamt zwei Hektar dicht und von großen Bäumen bewachsen. Weil die Stadt nicht zugesagt habe, die Rodung ohne eine Umwandlungsgenehmigung zu unterlassen, hat Lieber gestern beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag eingereicht. Auf das Verfahren blicke er „relativ zuversichtlich“. Das Gericht könne, sollte es dem BUND Recht geben, per einstweiliger Verfügung das Landratsamt auffordern, die Rodung zu untersagen.

Die Stadt plant, die Bäume im Februar zu fällen, das bestätigt Stadtbaumeisterin Sandra Pianezzola: „Wir müssen bis 28. Februar gerodet haben, wenn wir dieses Jahr bauen wollen.“ Die Blausteiner BUND-Vorsitzende Gerlinde Gröschel-Jungwirth kündigt an, an den Grundstücken in Klingenstein Präsenz zu zeigen. „Wir passen auf und werden dokumentieren, was dort passiert.“





Gericht bremst Stuttgart-21-Bau am Flughafen aus

Stuttgarter Zeitung, 04.12.2018

Gericht bremst Stuttgart-21-Bau am Flughafen aus

Das sind die möglichen Folgen des Urteils

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die im Juli 2016 erteilte Baugenehmigung für den Flughafenabschnitt im Projekt Stuttgart 21 als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ gestoppt. Die Folgen werden sehr unterschiedlich gesehen.

Stuttgart - Mit seinem Urteil hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs seine im Februar 2017 in zwei Eilverfahren vertretene Rechtsaufassung revidiert. Diese Eilentscheidungen würden entsprechend geändert, teilte das Gericht mit. Damit kann die Bahn AG vorerst nicht bauen.

Die Mannheimer Richter unter Vorsitz von Karsten Harms entsprachen mit dem Urteil zwar zum Teil den Klagen des Naturschutzbundes (Nabu) und der Schutzgemeinschaft Filder. Allerdings sieht das Gericht in den Plänen für die Bahnstrecke entlang der A?8 und für den Flughafenhalt, der sich in 27 Metern Tiefe bei der Messe befinden soll, weder beachtliche Verfahrensfehler noch materielle Mängel. Diese finden sich aber in der Planung des neuen A?8-Anschlusses im Stadtbezirk Plieningen. Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) habe es versäumt, die mit der Südumgehung Plieningen verbundenen Vorteile und die nachteiligen Auswirkungen dieses Straßenbaus auf Belange der Umwelt „unabhängig vom Eisenbahnvorhaben gegeneinander abzuwägen“.

Bahn begrüßte am Dienstag die Entscheidung des Gerichts.

Weil es für den Eisenbahn- und den Straßenneubau vom Eba eine gemeinsame Baugenehmigung gab, hemmen die Mängel bei der Straßenplanung nun auch den Bahnbau. Die Abwägungsfehler könnten allerdings in einem ergänzenden Verfahren behoben werden, schreiben die Richter. Über die Dauer und die Auswirkung dieses Verfahrens gehen die Meinungen auseinander.

Die Bahn begrüßte am Dienstag die Entscheidung des Gerichts. Man sehe sich bestätigt. Das Urteil habe „keinen Einfluss auf den weiteren Vergabeprozess und den Beginn der Bauarbeiten“, die für den Sommer 2019 geplant seien. Ergänzende Prüfungen für die Straße könnten „in den kommenden Monaten nachgeholt werden“. Bisher hatte die Bahn zur Vorbereitung der eigentlichen Gleisbauarbeiten eine Gasleitung verlegen lassen. Wie schnell das Eba das Verfahren fortführen kann, ist ungewiss. Auf Anfrage nennt die Behörde weder ein Zeitfenster noch den Verfahrensverlauf. Er werde „in den nächsten Monaten nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe durchgeführt“.

Grundsätzliche Bedeutung für den Naturschutz

„Wir sind nicht vollumfänglich zufrieden“, sagt Frank Distel, der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder. „Entscheidende Mängel“ beim Brandschutz im neuen Tiefhalt seien in Mannheim erörtert, vom Gericht daraus aber keine Konsequenzen gezogen worden. Distel plädiert für einen oberirdischen Halt an der ICE-Strecke beim Bosch-Parkhaus und für den Erhalt der bisherigen Gäubahn-Zuführung durch den Stuttgarter Westen in die City.

Hans-Peter Kleemann, Vorsitzender des Nabu Stuttgart, sieht das Urteil positiv: „Die Bahn kann mit dem Bau nicht beginnen“, sagt er. Er erwarte, dass der Nabu im neuen Verfahren „selbstverständlich gehört werde“. Der Naturschutzbund sei auch in der Lage, das Verfahren wenn nötig in der nächsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht fortzuführen.

Die Ansage der S-21-Projektgesellschaft, im Sommer den Bau am Flughafenzu starten, halten die Kläger für voreilig. Die neue Abwägung für die Straße und eine noch nicht entschiedene, aber grundsätzlich mögliche Revision in Leipzig könne zu einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren führen, schätzt Nabu-Anwalt Karsten Sommer. Das Urteil habe grundsätzliche Bedeutung für den Naturschutz.

Anwalt: Zeitplan sehr ambitioniert

Tobias Lieber, der als Anwalt die Schutzgemeinschaft vertritt, hält den Zeitplan der Bahn für „sehr ambitioniert“. „An Zeitplänen hat sich die Bahn schon öfter verhoben“, sagt er. Im aktuellen Bauzeitenplan ist für den Flughafenabschnitt bei Stuttgart 21 nur noch ein Puffer von wenigen Monaten vorgesehen. Sollte der Lückenschluss zwischen dem Fildertunnel und der Strecke bei Neuhausen nicht rechtzeitig gelingen, könnte die von der Bahn auf 8,2 Milliarden Euro kalkulierte Infrastruktur nicht Ende 2025 ans Netz gehen. Das hätte auch Auswirkungen auf den in Stuttgart auf dem heutigen Gleisgelände geplanten Wohnungsbau.


 

 

 

TURMSPITZEN: Bau(ch)schmerzen

Badische Zeitung, 13.10.2018

TURMSPITZEN: Bau(ch)schmerz

Der Paragraf 34 (§ 34) Baugesetzbuch ist gefürchtet am Ratstisch. Denn die Erfahrung lehrt, dass Neubauentscheidungen, die nach den Kriterien des besagten Paragrafen begutachtet und vom Baurechtsamt der Stadt bewertet werden, oft nachbarschaftliche Konflikte auslösen oder im Sinne der Stadtentwicklung nicht gut ankommen. Die Auffassung, ob sich das Objekt nach "Art und Maß", wie es baujuristisch heißt, in die näheren Umgebung einfügt, ist dabei nur ein Punkt, der häufig für hitzige Diskussionen sorgt oder zumindest Fragen aufwirft. Die Verwaltungsspitze hat am Donnerstag mit der Einladung des Baurechtsspezialisten Till Bannasch als erfahrenen Rechtsanwalt einen wichtigen Schritt unternommen, um das Thema neutral zu bearbeiten. Und siehe da: Der profunde Vortrag mit zahlreichen Praxisbeispielen und Probeentscheidungen hat den Horizont wirklich erhellt. Die kleine Nachhilfe hat aber auch gezeigt, dass das Thema komplex ist und Bewertungen von vielen Faktoren abhängen, so dass es im Zweifelsfall auch mehr als eine Bewertungsmöglichkeit geben kann. Patentantworten nach dem Muster Eine für Alle sind aber nicht möglich. Deshalb kann es auch passieren, dass die Kommune zu einem Bauantrag ja sagen muss, obwohl er nicht gefällt. Zu dem lehrreichen Anschauungsunterricht gehört ebenso, dass nicht jedes Risiko durch einen Bebauungsplan vermieden werden kann, aber auch, dass nicht allen Entwicklungen außerhalb eines Bebauungsplans machtlos zugeschaut werden muss.

Vorreiterrolle

Gespart wird erst, wenn es nichts mehr kostet. Das hat Dieter Meier folgerichtig angemerkt bei der Lagebetrachtung zur Energiebilanz. Gewonnen ist aber dennoch jetzt schon viel für die Stadt, auch wenn sie weiterhin Geld in die Hand nehmen muss, um Verbesserungen beim Verbrauch von Strom, Wärme und Wasser zu erzielen. Wie viel Geld in zehn Jahren eingesetzt wurde, um unter dem Strich 1,3 Millionen Euro weniger bei den Energiekosten auszugeben, hat keiner so genau ausgerechnet. Es ist natürlich ein Mehrfaches von dieser Summe. Die Ausgaben sind es aber in jeder Hinsicht wert, weil jede nachhaltige Verbesserung auch etwas für das Klima leistet. So gesehen wird neben all den Mosaiksteinen mit dem Ausbau des Wärmenetzes, für das Rheinfelden durch die Partnerschaft mit Evonik ideale Voraussetzungen bietet, ein echter Meilenstein gesetzt. Damit die ganze Stadt davon profitiert, müssen aber auch alle mitziehen.

Baustopp bei Stuttgart 21

Stuttgarter Zeitung, 19.01.2017

 

Baustopp bei Stuttgart 21

Verhaltene Freude auf den Fildern

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Bahn zunächst keine Bäume im Flughafenabschnitt von Stuttgart 21 fällen darf, wird unterschiedlich kommentiert.

Stuttgart - Die Schutzgemeinschaft Filder (SGF), auf deren Eilantrag hin der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Dienstag der Bahn untersagt hatte, im Stuttgart-21-Abschnitt am Flughafen Bäume zu fällen, vermeidet jedes Triumphgeheul. Man sei „vorsichtig optimistisch“, sagt SGF-Vorsitzender Steffen Siegel auf Anfrage. Der nun ergangene Beschluss stelle ja nicht das endgültige Aus für die Pläne und deren sofortige Umsetzbarkeit dar. „Aber wenn die Sache von vornherein aussichtslos wäre, hätte das Gericht ja vielleicht nicht diese Zwischenentscheidung erlassen“, so Siegel.

Das Land will sich nicht äußern

Bei den Projektpartnern von Stuttgart 21 gibt man sich ausgesprochen einsilbig. Ein Sprecher von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) verweist lediglich darauf, „dass nicht das Land, sondern die DB Bauherrin des Projekts S 21 ist. Wir sehen daher keinen Anlass, uns zur Entscheidung des VGH zu äußern.“ Im Stuttgarter Rathaus heißt es, man könne nicht abschätzen, in welchem Ausmaß sich die Gerichtsentscheidung auf den konkreten Bauablauf auswirke. „Wir würden es aber sehr bedauern, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Dass die Terminsituation in dem Abschnitt am Flughafen angespannt ist, hatte die Bahn vergangenes Jahr eingeräumt. Damals bezifferte sie den aufzuholenden Verzug auf „bis zu ein Jahr“. Das gerichtliche Verbot, Bäume und Sträucher aus dem Baufeld zu entfernen, könnte zu weiteren Verzögerungen führen. Derartige Arbeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 1. März zulässig. Danach verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, die Säge anzulegen. Den Zeitbedarf für die nun ausgesetzten Gehölzarbeiten gibt die Bahn auf Nachfrage mit zwei bis drei Wochen an.

Der Flughafen sieht die Bahn in der Pflicht

Walter Schoefer, Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, die sich mit einem dreistelligen Millionenbetrag an der Finanzierung von Stuttgart 21 beteiligt und auf eine bessere Schienenanbindung des Landesflughafens setzt, sieht nun die Bahn in der Pflicht. „Wir gehen davon aus, dass die DB nun prüft, welche Baumaßnahmen zunächst gestoppt sind und welche Maßnahmen dennoch beginnen können, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten.“ In dem betroffenen Abschnitt soll zum einen eine Schnellfahrstrecke entlang der Autobahn sowie eine Verbindung zum geplanten Fern- und Regionalbahnhof am Flughafen entstehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt, gegen dessen im Juli erlassene Genehmigung sich die Klage richtet, äußerte sich auf Nachfrage nicht inhaltlich zu dem Beschluss des VGH, sondern ließ es dabei bewenden, die Entscheidung der Richter zusammenzufassen.

Erörterungsverfahren zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk Atdorf gestartet

Badische Zeitung, 11.01.2017

Der Sitzungsmarathon hat begonnen

Am Dienstag ist in der Wehrer Seebodenhalle das Erörterungsverfahren zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk Atdorf gestartet / Veranstaltung dauert drei Wochen.

KREIS WALDSHUT. Soll das Mega-Projekt Atdorf realisiert werden oder nicht? In den nächsten drei Wochen wird die Seebodenhalle in Wehr zum Diskussionspodium. Befürworter und Gegner des Pumpspeicherkraftwerks bringen ihre Argumente vor und diskutieren darüber. Hier beispielhaft vier Vertreter der beteiligten Parteien.

Jörg Gantzer, 62, Erster Landesbeamter im Landkreis Waldshut, ist verantwortlich für die Moderation des gesamten Erörterungsverfahrens:
"Ich bin sehr gespannt, ob die Halle voll werden wird. Mal schauen, wie es in den nächsten drei Wochen läuft."

Peter Steinbeck, 55, aus Neuenburg im Markgräflerland ist der Kommunikationschef und Pressesprecher der Schluchseewerk AG:
"Ich erwarte eine faire Erörterung unserer Argumente und der vorgebrachten Einwendungen. Die Erörterung soll zeigen, dass unsere Planungen entsprechend aller rechtlichen Vorschriften und Anforderungen in Sachen Umwelt und Natur erfolgt sind."

Till Bannasch, 49, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner in Freiburg. Er vertritt im Erörterungsverfahren die Stadt Wehr:

"Uns geht es um den Schutz der Anwohnerschaft. In der Bauphase darf die Trinkwasserversorgung nicht gefährdet werden."


Sunita Patel, 54, ist Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Konstanz im Geschäftsfeld Innovation und Umwelt. Sie hat das Gesamtinteresse der Wirtschaft im Blick:
"Die IHK ist ein absoluter Befürworter des Projekts. Jedoch müssen die hervorgebrachten Einwände ernstgenommen werden und als Hilfestellung für die weitere Planung dienen."

Stuttgart 21 - Filderanschluss sei eine "Primitivlösung"

Stuttgarter Zeitung, 07.12.2016

Die Schutzgemeinschaft klagt und zitiert aus Einschätzungen des Bundes-Verkehrsministeriums zum Anschluss der Gäubahn an den Flughafen.

Der Landesflughafen soll einen Fernbahnhof und den Anschluss an die Gäubahn erhalten.

Stuttgart. - Die Schutzgemeinschaft Filder hat Klage gegen die Pläne der Bahn AG auf den Fildern im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21eingereicht. Der Anwalt Tobias Lieber sieht Verfahrensmängel bei der Aufteilung des Flughafenanschlusses. Er kritisiert eine unterlassene Abwägung zwischen S 21 und dem Ausbau des Kopfbahnhofes und verweist auf die ungeklärte Finanzierung. Der Anschluss der Gäubahn an den Flughafen sei offenbar politisch motiviert, so Lieber. „Ich habe noch nie ein so vernichtendes Urteil der Fachebene über eine Planung gelesen“, sagte Lieber am Dienstag bei der Pressekonferenz der Schutzgemeinschaft zum Gäubahn-Anschluss.

Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hatte die Pläne für den Bau eines zweigleisigen unterirdischen Fernbahnhofes am Flughafen sowie dessen Anschluss an die an der  A 8 entlangführenden Neubaustrecke am 14. Juli genehmigt. Diese Pläne laufen unter der Nummer 1.3a und werden beklagt. Der Anschluss der Gäubahn, die über eine Ausfädelung bei Rohr auf den bestehenden S-Bahn-Gleisen den Flughafen erreichen soll, wurde als 1.3b abgetrennt. Er wird neu beraten. Außerdem sollen bei Plieningen wegen der Neubaustrecke Straßenanschlüsse umgebaut werden.

Schutzgemeinschaft ruft zu Spenden auf

Für alle drei Bauten müssten aus Sicht von Lieber die Umweltauswirkungen separat ermittelt werden. Das und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach der Abtrennung des Abschnitts 1.3a habe das Eba unterlassen.

Mit dem Filderabschnitt können Schutzgemeinschaft und Anwohner erstmals den Tiefbahnhof in Frage stellen. Zuvor sei das wegen der fehlenden Betroffenheit nicht möglich gewesen, so Lieber, 1.3a bietet nun den Hebel. Die Klage war in der Schutzgemeinschaft umstritten, die Mehrheit des Vorstandes entschloss sich dazu. Vorsitzender Steffen Siegel rief am Dienstag zu Spenden auf: „Wir können das Verfahren nur vernünftig meistern, wenn wir Spenden erhalten“.

Finanzierungsfrage wurde ausgeblendet

Neben den Kapazitätsproblemen seien mit der Finanzierungsklage der Bahn gegen Land, Stadt und Region Stuttgart auch die Geldprobleme offenbar geworden. Ein Gutachten im Auftrag der Bahn weise aus, dass der Finanzierungsrahmen von 6,526 Milliarden Euro mit einer Wahrscheinlichkeit von 45 Prozent überschritten werde. Die Kostenfrage werde vom Eba aber „völlig ausgeblendet“, sagte Lieber. Dabei sei es zentral, „ob die Bahn stecken bleibt, weil ihr das Geld ausgeht“. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Prüfung von Alternativen zur Führung der Gäubahn. Siegels Stellvertreter Frank Distel plädiert dafür, den bestehenden Anschluss an den Hauptbahnhof zu erhalten. Dazu könnten oberirdische Gleise erhalten bleiben oder neu in Tieflage gebaut werden. Weitere Kritik: Betrachtungen zum Ausbau des Kopfbahnhofes hätten nicht stattgefunden.

Für einen gravierenden Eingriff hält der Anwalt die Ministererlaubnis des damaligen Bundes-Verkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) aus 2010 zur Mitnutzung der S-Bahn-Gleise durch Fern- und Regionalzüge. Die Genehmigung sei aus politischen Gründen erteilt worden, aber „rechtswidrig und überholt“.

Ramsauers Fachleute brechen den Stab

Aktuell sei die Einschätzung von Ramsauers Fachleuten. Sie schrieben: „Die DB AG lässt grundlegende technische Rahmenvorschriften unberücksichtigt.“ Die Bahn plane eine „Primitivlösung“ durch „einfallsloses Unterschreiten von den im Eisenbahnwesen notwendigen und bewährten Mindeststandards“. In dem internen Vermerk heißt es weiter: „Der Eindruck drängt sich auf, dass die vorgelegte Lösungsvariante eher von der Motivation dominiert ist, die Kosten für das Gesamtprojekt schön zu rechnen, als ein bautechnisch akzeptables und realisierungsfähiges Plankonzept zu entwickeln“.

Das Südumfahrung-Urteil ist rechtskräftig

Südkurier, 28.09.2016

Das Südumfahrung-Urteil ist rechtskräftig

Der Klufterner Landwirt scheitert mit seinem Berufungsantrag in Sachen geplanter Ortsumfahrung Markdorf: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen, das im Januar die Klage des Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung Markdorf abgewiesen hatte.

Der gegen den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Südumfahrung Markdorf klagende Klufterner Landwirt ist gescheitert: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat seinen Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Sigmaringen abgelehnt. Der Beschluss des VGH wurde am 15. September gefällt und wurde nun am Mittwoch öffentlich gemacht. Damit ist das Urteil des VG, das am 21. Januar dieses Jahres die Klage des Landwirts abgewiesen hatte, rechtskräftig, und ein Berufungsverfahren vor dem VGH wird nicht stattfinden. Das Gericht in Sigmaringen unter Vorsitz von VG-Präsident Franz-Christian Mattes hatte in seinem Urteil vom Januar dem Land, vor Gericht vertreten durch eine Abordnung des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen, in allen Punkten Recht gegeben. Dagegen hatten der Kläger und sein Anwalt Tobias Lieber aus Freiburg wenige Wochen später beim VGH als der nächsten Instanz ihren Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht.

Der VGH gibt nun der Urteilsbegründung des Sigmaringer Gerichts in allen Punkten Recht. In der für die Klägerseite strittigen Frage nach der Klassifizierung der Südumfahrung als Kreisstraße (K 7743 neu) stellt sich das VGH auf seiten des Verwaltungsgerichts. Klägeranwalt Lieber hatte argumentiert die K 7743 neu sei eine verkappte Bundesstraße, da sie eine "Netzfunktion" für die bestehenden B 31 und B 33 erfülle.

Der VGH befindet nun: Das Verwaltungsgericht sei "trotz der in mehrfacher Hinsicht für den Kläger günstigen Betrachtungsweise der Verkehrsströme rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt, dass der auf der geplanten Straße zu erwartende Verkehr vorwiegend dem überörtlichen Verkehr („Kreisstraßenverkehr“) zuzuordnen sei". Westlich der Verkehrszählstelle, so der VGH, betrage der Anteil dieses überörtlichen Kreisstraßenverkehrs 59,7 Prozent und überwiege so den örtlichen und den weiträumigen Verkehr. Im Bereich östlich der Zählstelle würden selbst bei Zugrundelegen der Berechnungen der Klägerseite von allen Verkehrsvorgängen 38,6 Prozent auf originären Kreisstraßenverkehr entfallen, hingegen nur 23,4 Prozent auf den örtlichen und 38 Prozent auf den weiträumigen Verkehr.

Auch die vom Kläger beanstandete geplante Verlegung des Segelfliegergeländes, die das RP als "notwendige Folgemaßnahmen" begründet hatte, rechtfertige nicht die Zulassung zu einer Berufung, so der VGH. Der Kläger werde dabei auch nicht in seinen eigenen Rechten verletzt, da das RP auf die "Inanspruchnahme des klägerischen Grundstücks verzichtet habe". Das RP hatte ursprünglich geplant, eine Ecke eines landwirtschaftlichen Grundstücks des Landwirts, das an die Flieger anschließt, in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Beschluss des VGH, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Januar als rechtskräftig einzusetzen, ist der Planfeststellungsbeschluss für die Südumfahrung vom November 2013 bestätigt. Das hieße, dass damit nun die letzte Hürde für die Rechtskräftigkeit der Planfeststellung genommen wäre und das Straßenbauvorhaben die rechtliche Baureife hätte. Damit ist für die Klägerseite der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft. Doch auch wenn nun das Sigmaringer Urteil rechtskräftig ist und ein Berufungsverfahren nicht stattfinden wird, gibt es noch den Weg der Verfassungsbeschwerde vor einem Verfassungsgericht. Ob er diesen Weg beschreiten werde, werde er in den nächsten Tagen mit seinem Mandanten erörtern, so Lieber auf Nachfrage des SÜDKURIER (siehe Erklärtext unten).

Die wörtliche Begründung des VGH sowie die bisherige Berichterstattung über die Südumfahrung lesen Sie in einem Dossier unter: www.sk.de/exklusiv

Der Südumfahrung-Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs: Das sagen die Beteiligten

 

1.     Das sagt das Landratsamt: "Wir freuen uns sehr, dass das zähe rechtliche Ringen um dieses Straßenprojekt nun endlich beendet ist. Die Entscheidung des VGH kommt noch rechtzeitig, um das Projekt noch in diesem Jahr für eine VGFG-Förderung durch das Land anzumelden. Was folgt ist die technische und administrative Detailplanung bis hin zur Abstimmung mit der Bahn und schließlich die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Wir gehen aktuell davon aus, dass das etwa drei Jahre in Anspruch nehmen wird, wenn alles gut läuft. Die Kreismittel, um im kommenden Jahr die nötigen planerischen Teilschritte zu gehen, werden wir in den kommenden Haushaltsplan aufnehmen", äußert sich Landrat Lothar Wölfle. Der Landkreis ist quasi Bauherr für die K 7743 neu.

 

2.     Das sagt der Klägeranwalt: Tobias Lieber sagt: "Ob wir Verfassungsbeschwerde einlegen werden, werden wir in den nächsten Tagen entscheiden." Darüber werde er sich mit seinem Mandanten nun ausführlich beraten. Die Klägerseite hätte eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Beschlusses für diesen Schritt. Der Beschluss des VGH sei zwar die letztinstanzliche Entscheidung gewesen, doch als von vornherein aussichtslos sehe er ein Anrufen des Verfassungsgerichts nicht an, so Lieber: "Es gibt immer wieder Verfassungsgerichte, die solche Ablehnungen von Anträgen auf Zulassung der Berufung wieder aufheben. Und diese Situation, so meinen wir, könnte in unserem Fall durchaus auch vorliegen." Lieber argumentiert, dass in der Sache nach wie vor so viele schwerwiegende Fragen vorliegen würden, dass dies eine Berufung rechtfertigen würde. Der Anwalt bezieht sich dabei vor allem – wie bereits in seinem Zulassungsantrag – auf die in seinen Augen falsche Straßenklassifizierung. "Für uns ist weiterhin nicht einsichtig, dass die Südumfahrung eine Kreisstraße sein soll", sagt Lieber. Als K 7743 neu würde sie definitiv auch den gesamten weiträumigen Transitverkehr, der derzeit durch die B-33-Ortsdurchfahrt Markdorf rollt, aufnehmen. Die Gaußstraße wäre dann eine Verkehrsachse mit Netzfunktion für die Bundesstraßen. Dass dies so eingedacht sei, lasse sich jetzt schon am 70er-Tempolimit für die Gaußstraße ablesen. Zuletzt führe der VGH in seiner weiteren Begründung Punkte auf, die bislang noch nicht thematisierte Gesichtspunkte beinhalten würden.

 

3.     Das sagt Pro Kluftern: "Wir sind überrascht von dieser Entscheidung", meinte Walter Zacke auf Anfrage des SÜDKURIER am Mittwoch zu der Entscheidung des VGH. Der Richter damals im Verfahren vor dem VG Sigmaringen habe mehrfach betont, dass die Verliererseite in Revision gehen könne. Deshalb ging man trotz des klageabweisenden Urteils davon aus, dass die Klassifizierung der Südumfahrung als Kreisstraße angreifbar sein könnte. "Wir sind davon ausgegangen, dass dies auch anders gesehen werden kann", sagt Zacke über das Urteil vom Januar. Am Mittwochabend wollte der Vorstand von Pro Kluftern e.V. über das weitere Vorgehen beraten und mit dem Landwirt sprechen. Die Klägerunterstützungsgemeinschaft, die Pro Kluftern ins Leben gerufen hatte, hatte das Verfahren durch das Sammeln von Geldspenden finanziell unterstützt. Der Beschluss des VGH sei zwar unanfechtbar, aber man werde mit dem Kläger-Rechtsanwalt Tobias Lieber ausloten und erörtern, ob eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VerfGH) für das Land Baden-Württemberg in Stuttgart oder beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) möglich wäre. Das Verfahren des Landwirts ist übrigens das einzige noch laufende Verfahren gegen die Südumfahrung Markdorf gewesen. Der Landwirt hatte im März 2014 seine Klage eingereicht.

Stuttgart 21 - S-21-Anwohner wollen nächtliche Baupause

Stuttgarter Zeitung, 28.06.2016

Stuttgart 21

S-21-Anwohner wollen nächtliche Baupause

In Untertürkheim klagen Anwohner des Stuttgart-21-Tunnelbaus gegen die Lärmbelästigung. In einem Eilverfahren wollen sie vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zumindest in den Nachtstunden eine Baupause durchsetzen.

Stuttgart - Eine Gruppe von Anwohnern des Untertürkheimer Lindenschulviertels will die Stuttgart-21-Arbeiten unter ihren Häusern stoppen – zumindest nachts und solange bis geklärt ist, wie für sie die Folgen des Tunnelbaus abgemildert werden. Einen entsprechenden Eilantrag hat der Anwalt der Anwohner beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt. Der Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt war eine Frist bis Montag eingeräumt, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Die Bahn baut unter dem Neckarvorort die Verbindung vom Hauptbahnhof zum bestehenden Schienennetz im Neckartal. Von Wangen kommend hat eine Röhre mittlerweile den Neckar unterquert. Die Mineure haben sich bis auf wenige Meter an die ersten Gebäuden im Lindenschulviertel herangearbeitet. „Obwohl die Arbeiten noch gar nicht unter unseren Häusern angekommen sind, bekommen wir das schon deutlich mit“, sagt eine Anwohnerin. Sie will sich aber nicht nur aufs Hören und Fühlen verlassen und hat deswegen Messgeräte in ihrem Keller aufgestellt. „Schon jetzt sind 33 Prozent des maximal zulässigen Wertes erreicht.“ Die Röhre steigt in diesem Bereich an, der Abstand zwischen dem Tunnel und den Fundamenten der Gebäude beträgt weniger als 30 Meter. Der Bahn ist das Problem bekannt, erst kürzlich hat sie ihr Angebot an Anlieger, während der Bauzeit in ein Hotel auszuweichen, bis zum 8. Juli verlängert.

Anwohner flüchten vor dem Baulärm ins Hotel

Von dieser Option wird im Lindenschulviertel reichlich Gebrauch gemacht, auch Familien mit schulpflichtigen Kindern sind einstweilen vor dem Baulärm geflohen. Wie auch auf der gegenüberliegenden Seite in Wangen darf die Bahn in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr in den Tunneln nicht mit Sprengstoff arbeiten. In den Nachtstunden kommt stattdessen ein Meißel zum Einsatz. „Das ist wie wenn sie versuchen, neben einer dauerhaft schleudernden Waschmaschine zu schlafen“, sagt einer der Anwohner, der nun ebenfalls im Hotel wohnt.

Der Rechtsbeistand der Kläger, der Freiburger Anwalt Tobias Lieber, sieht vor allem das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) in der Pflicht. Daher richtet sich das Verfahren auch gegen den Bund, vertreten durch die Bonner Behörde. Das Thema Baulärm sei in den Baugenehmigungen, den sogenannten Planfeststellungsbeschlüssen, „nur oberflächlich“ behandelt worden. Dort sei vorgesehen worden, dass die Bahn vor Baubeginn ein Gutachten vorlegt, mit welchen Belastungen zu rechnen sei und durch welche Maßnahmen diese zu mindern seien. „Es gibt diese Gutachten, aber eben keine formale Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes. Wir befinden uns ein wenig im rechtsfreien Raum“, sagt Lieber. Das Eba hat eine Anfrage der Stuttgarter Zeitung dazu bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe unbeantwortet gelassen.

Bahn bemüht sich um nächtliche Sprengerlaubnis

Bis zu einer endgültigen Klärung fordern die Anwohner, die lärmintensiven Arbeiten zumindest in den Nachtstunden ruhen zu lassen. Die Bahn befindet sich nach eigenen Angaben weiterhin in Verhandlungen mit der baden-württembergischen Landesbergdirektion. Die in Freiburg ansässige Behörde könnte das nächtliche Sprengverbot lockern. Bei der Bahn herrscht die Meinung vor, eine einmalige Sprengung in der Nacht sei weniger belastend als das dauerhafte Meißeln. Auch an anderer Stelle der Stuttgart-21-Baustellen wollen sich Anwohner juristisch zu Wehr setzen. So hat die Gruppe Nordlichter aus dem Nordbahnhofviertel eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet. Sie wehrt sich gegen aus ihrer Sicht unzulässigen Lastwagen-Verkehr, der auch an Sonn- und Feiertagen durch ihr Viertel rollt, um die S-21-Baustelle am Inneren Nordbahnhof mit Beton zu versorgen. Das widerspreche den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses, der vorsehe, dass derartiger Verkehr über die eigens eingerichteten Baulogistikstraßen abgewickelt werden müsse. Nach Lesart der Bahn gilt diese Vorgabe aber nur für den Transport von Aushub, nicht aber für die Andienung der Baustellen mit Material. Die Anzeigeerstatter sehen unter anderem S-21-Chef Manfred Leger in der Verantwortung, aber auch Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU). Allerdings ist wegen der Anzeige noch niemand im Rathaus vorstellig geworden. „Uns ist dieser Sachverhalt nicht bekannt. Deswegen können wir uns nicht dazu äußern“, sagt ein Stadtsprecher.

Der schwierige Weg zu mehr Sozialwohnungen auf Privatgrund

Badische Zeitung, 29.04.2016

Der schwierige Weg zu mehr Sozialwohnungen auf Privatgrund

Rechtsanwalt Tobias Lieber informierte die Gemeinderäte über Möglichkeiten, den Anteil an geförderten Wohnungen für Geringverdiener zu steigern.

EMMENDINGEN. Was kann die Stadt tun, um sozialen Wohnungsbau auf Privatgelände durchzusetzen? Nicht viel, sagt Rechtsanwalt Tobias Lieber, der die Stadt auch schon vertreten hat und nun auf Einladung der Verwaltung dem Gemeinderat die Möglichkeiten vorstellte. Das Fazit: Gute Karten hat die Stadt nur, wenn sie einem Investor im Gegenzug etwas zu bieten hat, also beispielsweise Eigentümerin von Flächen ist, die der Bauherr braucht, und/oder wenn sie erst Baumöglichkeiten schafft. Im Klartext: Es funktioniere nur im Rahmen von Verträgen und auch dann nur, wenn der Bauherr auf die Stadt angewiesen ist.

Zwar gibt es die Möglichkeit, dass die öffentliche Hand den Bau bezuschusst und sich dafür Belegungsrechte für einen Teil der Wohnungen oder eine Mietpreisbindung einräumen lässt. Lieber nennt den Haken an der Sache: Das Ganze ist freiwillig, es ist Sache des Bauherrn, ob er sich darauf einlässt – und es funktioniere um so schlechter, je besser die Renditen am Markt sind. Das ist in einer Niedrigzinsphase in aller Regel so.


Kann die Stadt nicht über das Baurecht Druck ausüben, indem sie den Bebauungsplan entsprechend gestaltet? Der Bebauungsplan helfe wenig, meint Lieber, obwohl die Kommune Flächen für förderfähigen Wohnraum festlegen kann, auch die Wohnungsgrößen – aber auch darauf muss sich der Bauherr einlassen, und er werde genau abschätzen, ob die Förderung die späteren Nutzungseinschränkungen wert ist. Und was im Gesetz mit "Flächen für Personen mit besonderem Wohnraumbedarf" umschrieben ist, meint eben nicht Menschen mit kleinem Geldbeutel, sondern beispielsweise Barrierefreiheit oder Studentenwohnungen.

Gute Karten hat die Stadt, wenn der Bauherr auf sie angewiesen ist: Sei es, dass sie Baurecht schafft, wo zuvor keine Bebauung erlaubt war, oder einem Investor mit der Änderung eines Bebauungsplanes oder der Erschließung entgegen kommen kann. "Die Kommunen sollten frühzeitig Eigentum an Flächen erwerben, die bebaubar sind", sagt Lieber.

Doch auch für Verträge gebe es Grenzen. Wohnungsgröße, Miethöhe, Beteiligungsrechte bis hin zum Eigentum für die Gemeinde lassen sich vereinbaren – aber das Ganze müsse angemessen sein, verlangt das Gesetz. Das wiederum sei oft eine Frage des Einzelfalls: Wenn ein Acker Bauland wird und damit eine enorme Wertsteigerung erfährt, ist mehr drin. Trotzdem werde sich der Investor fragen, ob sich der Bau noch lohne – und die Kommune stehe in einem Zielkonflikt: Oft erkauft sie sich in solchen Verträgen ja andere städtebauliche Ziele, etwa die Dichte, die Energieeffizienz oder Naturschutzelemente. Und Lieber sagte voraus, dass die nicht sozialgebundenen Wohnungen dann um so teurer ausfielen – die Kommune sollte im Einzelfall also genau abwägen, was sie erreichen will.

Und der 50-Prozent-Anteil an Sozialwohnungen, wie er in Freiburg propagiert wird? Lieber hält eine so starre Linie für zu unflexibel – man müsse ein Objekt mit fünf Wohneinheiten anders beurteilen als eines mit 100. Oberbürgermeister Stefan Schlatterer sagte, dass diese Forderung in Freiburg bislang nur einmal umgesetzt werde – und da sei eine hundertprozentige Tochter der Stadt die Bauherrin.

 

 

Naturstromspeicher Gaildorf: Erster Spatenstich am Windkraft-Standort Drei

Gaildorfer Rundschau, 20.04.2016

Naturstromspeicher Gaildorf: Erster Spatenstich am Windkraft-Standort Drei

Gebaut und gebaggert wird eigentlich schon eine ganze Weile auf dem Höhenzug östlich von Gaildorf. Seit gestern aber ist es offiziell: Der Bau der größten Windkraftanlagen der Welt hat begonnen.

Als "Pilotprojekt der Superlative und voller Innovationen" bezeichnet Stefan Bögl, Vorstandsmitglied der Bögl Firmengruppe, den Naturstromspeicher Gaildorf. Zusammen mit Alexander Schechner führt er die Geschäfte der Max Bögl Schechner MBS Naturstromspeicher GmbH, die gestern zum offiziellen ersten Spatenstich eingeladen hatte. Neben den an der Planung Beteiligten und den Beschäftigten der Firma Bögl waren auch etliche Gemeinderäte und zirka 30 interessierte Bürger erschienen.

 

Vier Windräder mit Wasserspeichern, die mit einem Pumpspeicherkraftwerk verbunden sind, gehören zu der Anlage, die in zweieinhalb Jahren den Betrieb aufnehmen soll. Gefeiert wurde am Standort Drei. Hier soll die erste der vier Windkraftanlagen entstehen, die mit einer Höhe von bis zu 240 Metern die bislang höchsten der Welt sein werden. Der Naturstromspeicher werde "bedarfsgerecht" Energie liefern und sei damit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Mit solchen Technologien, so Bögl, werde diese Wende auch gelingen.

Höchste Windräder, schnellster Pumpspeicher

Er beschrieb auch, welche Innovationen durch das Projekt angestoßen und freigesetzt wurden. Bereits bei der Vorbereitung seien etliche Neuentwicklungen nötig geworden, darunter eine bis 30 bar stabile PE-Druckrohrleitung und eine neue Verlegungstechnik. Die Firma Bögl hat zudem ein Verfahren entwickelt, das es erlaubt, die aus der Tunnelbau-Technik stammenden Bauteile, aus denen die Türme errichtet werden, in Serie zu fertigen. Die ersten "Tübbinge" sollen im Juni geliefert werden. Im Naturstromspeicher wird außerdem die schnellste Pumpspeicheranlage der Welt arbeiten. Binnen 30 Sekunden sollen die Turbinen volle Leistung liefern.

 

"Wir betreten Neuland", sagte der Gaildorfer Bürgermeister Frank Zimmermann. Er dankte der Pückler-Stiftung für die Bereitstellung von Flächen, erinnerte an die Diskussionen, die im Vorfeld geführt wurden, und lobte sein über die Maßen engagiertes Rathausteam sowie die Fachbehörden. Auch der MBS dankte Zimmermann und wünschte unfallfreies Bauen und wirtschaftlichen Erfolg. Er hoffe, dass sich das Konzept auch anderswo verkaufen lasse und sei sich sicher, dass Gaildorf im Jahr 2018 an vorderster Front der Energiewende mitspielen werde.

 

Alexander Schechner, Initiator des Naturstromspeichers und "seit Studententagen" überzeugter Verfechter der "Erneuerbaren", verwies auf die "unglaubliche" technologische Entwicklung der vergangenen Jahre. Mit kleinen Wasserkraftwerken habe man einst angefangen, heute spiele man in der Megawattklasse mit. Dies zeige, wie Ideen wachsen können: Dass die Photovoltaik einmal die günstigste Form der Stromgewinnung sein werde, habe man früher für unmöglich gehalten. Ähnliches gelte für den Anteil der "Erneuerbaren" an der Gesamtenergieerzeugung. Die angestrebten 80 Prozent zu erreichen sei nicht schwierig, "wenn man nach vorne denkt." 30 Prozent seien bereits erreicht und 50 Prozent "gelöst". Den Rest werde man mit Technologien wie dem Naturstromspeicher in den Griff kriegen.

Klausurtagung des Gemeinderates am 25. und 26. Februar 2016 der Stadt Singen

Klausurtagung des Gemeinderates am 25. und 26. Februar 2016 der Stadt Singen

In einer zweitägigen Klausurtagung informierten sich die Mitglieder des Singener Gemeinderates am 25. und 26. Februar über den aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit der möglichen Ansiedlung eines integrierten Einkaufs- und Dienstleistungszentrums (EDZ) durch die ECE Projektmanagement Gesellschaft. Am Donnerstag, den 25. Februar, waren im öffentlichen Teil der Tagung auch Vertreter des Handels, der Verbände und der Medien eingeladen.

Die beiden Gutachter Andreas Schuder (Stadt und Handel) und Jörg Lehnerdt (BBE) stellten nochmals ihre szenebasierten Auswirkungsanalysen vor, die anschließend im Plenum dann ausführlich diskutiert wurden. Ebenfalls stellten die beiden Gutachter dann im Anschluß (Mega-)Trends und ihre Bedeutung für den Handelsstandort Singen vor und zeigten dabei auf, welche Auswirkungen diese Trends auf die bestehenden Handelsstrukturen haben und wie sich die städtebaulichen Folgen auswirken. 

Am folgenden Tag stand der städtebauliche Vertrag ganz im Fokus der Klausurtagung. Till Bannasch, juristischer Berater der Stadt Singen, zeigte dezidiert die einzelnen Sachthemen des Vertrages auf. Außerdem stellte der Gutachter Wolfgang Wahl von der Beratungsfirma RappTrans das Verkehrskonzept Bahnhofstraße im Zusammenhang mit der Verkehrserzeugung durch ein mögliches Einkaufszentrum vor. 

Informationsmaterial zu der Klausurtagung finden Sie unterhalb dieser Zeilen. Sobald die Vorträge der Referenten als Text bzw. Gutachten vorliegen, werden sie hier nach und nach ergänzt. 

Einspruch gegen Filderpläne

Stuttgarter Zeitung, 10.09.2015

Stuttgart 21

Einspruch gegen Filderpläne

Kein gutes Haar lässt die Schutzgemeinschaft Filder an den Plänen für einen Mischverkehr von S-Bahnen und Zügen rund um den Flughafen und erhebt Einspruch gegen das Genehmigungsverfahren.

Stuttgart - Zwei Wochen ist es her, dass das Regierungspräsidium das Genehmigungsverfahren für den S-21-Filderbereich fortgesetzt hat – mit der Unterteilung in zwei Abschnitte und ohne weitere öffentliche Erörterung. Dagegen hat die Schutzgemeinschaft Filder am Donnerstag Einspruch eingelegt. Sie beruft sich dabei auf den von ihr beauftragten Rechtsanwalt Tobias Lieber. „Er hat überzeugend dargelegt, dass die Aufteilung des Filderabschnitts unrechtmäßig ist und auch die Verweigerung einer echten öffentlichen Erörterung unter Beteiligung aller Bürger rechtswidrig ist“, sagt Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft. Der Abschnitt 1.3 a befasst sich mit dem Fernbahnhof und der Neubaustrecke, 1.3 b mit der Anbindung der Gäubahn über die Rohrer Kurve sowie dem sogenannten Dritten Gleis für Regionalzüge in der S-Bahn-Station.

Planverfahren steht unter Zeitdruck

In dem Genehmigungsverfahren, das wegen des von der Bahn genannten Fertigstellungstermins von S 21 bis Dezember 2021 unter erheblichen Zeitdruck steht, werden nicht alle Bürger, sondern nur Kommunen, Verbände, direkt Betroffene und Fachbehörden angehört. Das Regierungspräsidium begründet dies damit, dass – als der Abschnitt noch nicht in zwei Teile aufgeteilt – auf einer öffentlichen Anhörung im Herbst 2014 die grundsätzlichen Fragen angesprochen worden seien. Auf diese mehrtägige Debatte zwischen S-21-Kritikern und Planern der Bahn beruft sich auch Siegel. „Nachdem die Erörterung im Herbst 2014 die Mängel der Filderpläne der Bahn schonungslos aufgedeckt hat, versucht man sich jetzt trickreich mit einer planfeststellungsrechtlich unzulässigen Abschnittsbildung in zwei untaugliche Teile aus dem Fiasko heraus zu mogeln“, sagt er. Die Abschnittsbildung war nötig geworden, nachdem sich die Projektpartner Bahn, Land, Stuttgart und Region auf die Variante Drittes Gleis geeinigt hatten, die bis 2023 fertig sein soll.

Schutzgemeinschaft: Pläne dürfen nicht genehmigt werden

Auch in dieser Variante seien der „gefährliche und extrem unkomfortable Fernbahnhof zehn Stockwerke unter der Messepiazza“ und der Mischverkehr von S-Bahnen, Regional- und Fernzügen in Leinfelden-Echterdingen enthalten. Wegen der drohenden Störungen des S-Bahn-Takts und fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten sei S 21 im gesamten und auf den Fildern eine Verschlechterung der Bahninfrastruktur gegenüber dem heutigen Zustand. Die Pläne dürften deshalb nicht genehmigt werden.

Landtag wählt drei Mitglieder des Staatsgerichtshofs und deren Stellvertreter

Pressemitteilung Landtag Baden-Württemberg zur Plenarsitzung am 08. Juli 2015

Stuttgart. Ergänzungswahlen zum Staatsgerichtshof haben in der Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg am heutigen Mittwoch, 8. Juli 2015, stattgefunden. Vereidigt wurden die drei neu gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch Landtagspräsident Wilfried Klenk (CDU).

Für die Gruppe der Berufsrichter und zugleich als ständiger Vertreter des Vorsitzenden wurde Dr. Franz-Christian Mattes, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, in seinem Amt bestätigt. Dies gilt auch für seinen Stellvertreter Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof. Als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt wurde Alexandra Fridrich gewählt, als deren Stellvertreterin Birgitt Bender sowie als Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt Professor Dr. Wolfgang Jäger und als dessen Stellvertreter Prälat Ulrich Mack.

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wacht als Verfassungsgericht über die Auslegung der Landesverfassung. Ihm gehören neun Mitglieder an: Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei sind Juristen mit der Befähigung zum Richteramt und drei sind Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt. Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden vom Landtag auf neun Jahre gewählt. Aus den drei Gruppen scheidet alle drei Jahre je ein Mitglied und dessen Vertreter/in aus. Im Juli 2015 sind dies bei den Berufsrichtern die heute erneut gewählten Dr. Franz-Christian Mattes und Heinz Wöstmann (Vertreter), bei den Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt Prof. Dr. Joachim von Bargen und Dr. Norbert Nothelfer (Vertreter) sowie bei den Mitgliedern ohne Befähigung zum Richteramt der vom Landtag ebenfalls wiedergewählte Professor Dr. Wolfgang Jäger und Hermann Seimetz (Vertreter).

Stadt Singen will bei ECE-Plänen ein direktes Mitspracherecht

Südkurier, 10.12.2014

Singen -  Die Stadt Singen will sich sehr intensiv und aktiv in die Planung eines großes Einkaufszentrums am Bahnhof einbringen. Das wurde gestern bei der Vorberatung des Gemeinderates deutlich. Oberbürgermeister Häusler holt externe Berater als Unterstützung und örtliche Gruppen reden in neuen Arbeitsgruppen mit.

Die Stadt Singen will sich sehr intensiv und aktiv in die Planung eines großes Einkaufszentrums am Bahnhof einbringen. Das wurde gestern bei der Vorberatung des Gemeinderates deutlich. „Wir wollen nicht zuschauen, wenn ECE ein Center in Singen plant, sondern direkt bei den Entscheidungen mitwirken und unsere Vorstellungen einbringen“, erklärte OB Bernd Häusler. Mehrere Gremien werden gegründet, die dann tief mitentscheiden sollen, was ECE am Bahnhof baut.

Kurz vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat beschlossen, dass für das Projekt auf dem Holzerbau-Areal ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Dazu liefen seither die Vorarbeiten. Gestern präsentierte die Verwaltung den Stand der Planungen im Ausschuss. Noch vor Weihnachten soll der Gemeinderat zustimmen.

Das Rathaus hat sich für die Verhandlungen mit dem Hamburger Investor ECE gut gerüstet. Der Freiburger Fachanwalt Till Bannasch, spezialisiert auf Verwaltungsrecht und derlei Bauthemen, wurde von der Stadt damit beauftragt, die Umsetzung der rechtlichen Schritte zu begleiten. Parallel wurde die Firma Iandus gefunden, die die Stadt darüber informieren wird, was aus Sicht des Handels wichtig ist.

Beide externe Berater werden von der Stadt bezahlt. Dies deshalb, weil OB Häusler eine möglichst objektive Unterstützung des Riesenprojektes möchte, wie er sagte. Üblicherweise würden solche Berater oft von den Investoren bezahlt. „Aber wir wollen unabhängig bleiben“, erklärte der OB.

Till Bannasch sieht in der Konzeption für die Planung des Großprojektes „die Interessen der Stadt sehr gut gewahrt“. Eine so umfangreiche und detailtiefe Planungsmitwirkung einer Kommune in ein privates Bauvorhaben eines Shoppingcenter-Bauherrn habe er so im Südwesten noch nicht erlebt, sagte der Freiburger Fachanwalt. Das sei sinnvoll. Denn „es soll am Ende etwas herauskommen, mit dem alle möglichst zufrieden sind“, sagte er. „Wir wollen kein Ufo, das landet, sondern eine enge Verknüpfung mit dem bestehenden Handel.“

In den ersten Gesprächen mit ECE habe man schon „erstes Grummeln“ bei den Vorgesprächen vernehmen können, sagte Bannasch. Das entscheidende Gremium ist und bleibt der Gemeinderat. Er kann das Vorhaben in der Planungszeit, bis er über die Baugenehmigung ganz am Ende entscheidet, noch jederzeit stoppen. Das machte Bannasch deutlich. Auch ein Bürgerbegehren könne das Center kippen.

Die weiteren Schritte werden von Singener Seite aus von drei neuen Beratungsgruppen begleitet (siehe Kasten). Diese arbeiten dem Gemeinderat zu. In der Stadtverwaltung sind ebenfalls viele Fachleute mit der ECE-Planung befasst. Der Ausschuss stimmte gestern einstimmig für den vorgeschlagenen Planungsprozess.

Erster Gerichtsspruch zu Ikowa ist da

Ortsnachrichten aus Kisslegg, 03.11.2014

Eilverfahren eingestellt - Zweckverband muss Kosten tragen - Verschiedene Interpretationen

Zum umstrittenen Interkommunalen Gewerbegebiet Waltershofen (Ikowa) gibt es einen ersten Spruch des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Demnach ist das Eilverfahren eingestellt worden. Die Kosten dafür muss der Ikowa-Zweckverband tragen. Was der Gerichtsbeschluss bedeutet, darüber gehen die Meinungen weit auseinander.

Die Ikowa-Gegner feiern die Ende Oktober aus Mannheim schriftlich hereingekommene Nachricht zum Eilverfahren als „Teilerfolg“. Und zwar, weil der VGH dem Zweckverband die Kosten des Verfahrens aufgebrummt hat. Begründend heißt es nämlich in dem der Schwäbischen Zeitung vorliegenden Gerichtsbeschluss unter anderem: „Ein wichtiges - aber nicht allein maßgebliches - Kriterium ist dabei, wer die Kosten hätte tragen müssen, wenn das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden wäre.“ Und: Vieles spreche „für die Unwirksamkeit des Bebauungsplans“.

Tobias Lieber, Freiburger Rechtsbeistand der Kläger, namentlich der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (Bund) und Anlieger Erhard Schneider, sieht erste Ziele der Ikowa-Gegner in zweierlei Hinsicht erreicht: Erstens hätten die im Frühjahr begonnenen Erschließungsarbeiten in der Nähe des Kißlegger A-96-Anschlusses eingestellt werden müssen. Zweitens: „Der Gerichtshof hat erkannt, dass der Bebauungsplan fehlerhaft ist.“

Daraus leiten die Ikowa-Gegner gute Aussichten für das weiter anhängige Hauptsacheverfahren vor dem VGH ab: „Ich habe den Eindruck, dass wir das Verfahren gewinnen können“, sagte am Montag Klaus-Peter Gussfeld, Bund-Referent für Verkehr und Raumordnung. Zumindest käme im Richter-Spruch „zum Ausdruck, dass die Klage berechtigt ist“.

Hintergrund: Neben dem jetzt eingestellten Eilverfahren, steht weiterhin die Hauptverhandlung in Mannheim aus. Im Eilverfahren ging es den Klägern vor allem um den Stopp der kurzfristig im Frühjahr bereits angelaufenen ersten Bauarbeiten auf dem Ikowa-Gelände. Dies war geschehen (die SZ berichtete).

Im Hauptverfahren geht es dann um die Sache an sich. Hier macht Kläger-Vertreter Lieber vor allem Verstöße gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) geltend. Er besagt im Kern: Gewerbeflächen sollen möglichst in der Nähe von „bestandsnaher Siedlungsentwicklung“ erschlossen werden.

Bund und andere Gegner monieren: Genau dies sei in Kißlegg nicht der Fall, Ikowa werde „auf der grünen Wiese“ geplant. Und: Schon der Oberschwäbische Gewerbe- und Industriepark (OGI) bei Bad Wurzach sei genau an dieser Rechtslage gescheitert.

Ganz anders als bei Lieber und dem Bund hingegen ist die Lesart des VGH-Beschlusses auf der Zweckverbandsseite: Dessen juristischer Vertreter, der Ravensburger Verwaltungsrechtler Peter Schierhorn, sagt: „Er ist eine Marginalie.“ Der Kostenentscheid zuungunsten des Zweckverbands habe keinerlei Signalwirkung auf die ausstehende Entscheidung in der Hauptsache.

Zum einen steht im jetzt ergangenen Beschluss beispielsweise, dass „nicht sicher“ sei, ob die Kläger „in der Sache Erfolg gehabt hätten“. Sprich: Das VGH lässt sich die Türen weiter offen. Auch vor diesem Hintergrund erklärt Schierhorn: „Das ist nichts anderes als eine Kosten-Entscheidung.“

Im Hauptsacheverfahren ginge es hingegen um deutlich mehr. Denn der Ravensburger Anwalt sieht im Ikowa-Fall quasi einen Muster-Prozess. Bei diesem werde beispielhaft entschieden, ob es auch künftig möglich ist, entlang der Autobahnen Deutschlands, Handel, Gewerbe und Industrie anzusiedeln - oder eben nicht. Sollte der Zweckverband scheitern, glaubt Schierhorn mit Blick auf ungezählte andere Projekte zwischen Alpen und Nordsee: „Dann können wir alles wegschmeißen, was in den vergangenen Jahrzehnten gegolten hat.“ Sprich: Gewerbe Freiflächen entlang von Autobahnen seien dann nicht mehr durchsetzbar. Ungeachtet der ausstehenden Entscheidung fordert Schierhorn deshalb schon jetzt: „Hier muss sich der Gesetzgeber positionieren: Will er das so oder anders.“

Denn Schierhorn verkennt keineswegs die Vorschriften des Landesentwicklungsplans und seinen Geboten zu siedlungsnahen Gewerbegebieten und der darauf fußenden, ablehnenden Gerichts-Entscheidung zu OGI: „Dieses Urteil bereitet an vielen Stellen Kopfzerbrechen.“

Und genau hier will er juristisch jetzt im Fall Ikowa ansetzen: Im August hatte die Zweckverbandsversammlung beschlossen, ein „ergänzendes Verfahren“ zum Bebauungsplan einzuleiten. Konkret will er dort nachbessern. Denn: Die Inhalte des derzeit strittigen Bebauungsplans sind vor dem endgültigen OGI-Urteil verfasst und beschlossen worden. „Angesichts dieser Situation halte ich es für vernünftig und verantwortungsvoll, nochmal ins Bebauungsplanverfahren einzusteigen“, erklärt Schierhorn.

Mit Blick auf den jüngst ergangenen Beschluss zum Eilverfahren habe der Zweckverband in Sachen Bebauungsplan zwar konkret noch nichts unternommen. Aber der Jurist kündigt an, darin ein so genanntes Zielabweichungsverfahren einzubetten. Das heißt: Raumordnungsbehörden wie das Regierungspräsidium müssten dann entscheiden. ob Ausnahmen eben von den Zielen des Landesentwicklungsplans möglich sind.

Kläger-Vertreter Tobias Lieber ist gleichfalls optimistisch: Mögliche Formfehler könne man durch Nachbesserungen am Bebauungsplan ausmerzen. „Den Kernfehler aber bekommt man dadurch nicht beseitigt: den Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan.“

Der Vorsitzende des Ikowa-Zweckverbands, Kißleggs Bürgermeister Dieter Krattenmacher, war am Montag wegen anderer Termine nicht erreichbar.

Anwalt glaubt an Signalwirkung

Schwäbische Zeitung, 23.05.2014

Eilantrag gegen das Ikowa liegt beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Das geplante Interkommunale Gewerbegebiet Waltershofen (Ikowa) hat sich in den vergangenen Wochen zum Thema Nummer eins vor den am Sonntag anstehenden Kommunalwahlen herauskristallisiert. Hintergrund sind die Veröffentlichung des Bebauungsplans am 5. April, der unmittelbar darauf folgende Eilantrag gegen dessen Gültigkeit und der Baustopp. Zudem kam es in der Woche darauf zu einer von Emotionen geprägten Gemeinderatssitzung und in letzter Zeit zu diversen öffentlichen Stellungnahmen von Ikowa-Befürwortern und -Gegner. Anlass für die Schwäbische Zeitung, die aktuelle Sachlage darzustellen.

Juristisch stellt sich diese so dar: Rechtsanwalt Tobias Lieber hat im Namen des Bund-Landesverbands und eines Ikowa-Anliegers den Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. Er arbeitet für die Freiburger Kanzlei Schotten, Fridrich Bannasch, die nach eigenen Angaben unter anderem Gemeinden, Grundstückseigentümer, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Unternehmen und Landwirte als Spezialist im Fachplanungsrecht vertritt. Lieber selbst sagt, bereits in Sachen Stuttgart 21 für den Bund tätig gewesen zu sein.

„Grüne Wiese“ als Kernfrage

Zum Eilverfahren erklärt er auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung: „Das zielt darauf ab, den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug zu setzen.“ Aus seiner Sicht aus folgendem Grund: Unmittelbar nach Veröffentlichung des Bebauungsplans seien die Bagger für die Erschließung angerückt. Sie beendeten kurz darauf zwar wieder ihre Arbeit. Der Eilantrag des Anwalts liegt aber nach wie vor in Mannheim. Zur Entscheidung fehlten laut Lieber noch Akten des Zweckverbands Ikowa.

Dabei geht es aktuell nur um eine vorläufige Entscheidung, nicht aber um das Hauptsacheverfahren, und damit um die Entscheidung über die ebenfalls noch anstehende Normenkontrollklage. Sie werde sich rechtlich vor allem auf den Landesentwicklungsplan und die in den vergangenen Jahren verschärften Vorschriften des Baugesetzbuchs stützen, so der Freiburger Rechtsanwalt. „Kern ist, dass es weder raumordnungsrechtlich sinnvoll noch zeitgemäß ist, eine Gewerbefläche dieser Größenordnung auf eine grüne Wiese zu klatschen, wo ansonsten überhaupt nichts ist.“

Heute sei es laut Landesentwicklungsplan vielmehr rechtliche Vorgabe, Gewerbe „vorrangig“ auf Konversions- und Altlastenflächen anzusiedeln. Lieber zieht argumentativ Parallelen zum gerichtlich gestoppten Wurzacher Gewerbegebiet OGI: „Dort ging es im Prinzip um die gleiche Frage.“

Zudem sieht er im Fall eines aus seiner Sicht positiven Ausgangs in der Normenkontrollklage Signalwirkung: „Ich bin sicher, dass die VGH-Entscheidung Bedeutung für das Land hat bei der Frage: Wie sehr dürfen Kommunen noch auf die grüne Wiese hinausgehen?“

Während der Anwalt der Kläger gegenüber der SZ sehr auskunftsfreudig beim Thema Ikowa ist, gibt sich Dieter Krattenmacher derzeit sehr zurückhaltend. Der Vorsitzende des Ikowa-Zweckverbands und Bürgermeister Kißleggs sagt: „Ich habe in der Vergangenheit zu allen Dingen Stellung genommen.“ Vor der Kommunalwahl wolle er inhaltlich nichts sagen - und generell schon gar nichts zur juristischen Strategie.

Neues Gesprächsangebot

Allerdings erneuerte Krattenmacher sein Gesprächsangebot an die Ikowa-Gegner: „Ich hoffe immer noch, dass wir eine Lösung hinbekommen, die die größte Zahl von ihnen überzeugt.“ Nach der Wahl müsse wieder „gegenseitiger Respekt“ Einzug halten. „Da nehme ich Befürworter wie Gegner mit rein.“ Generell betonte er: Beim Streit ums Ikowa gehe es nicht allein um Kißlegger Belange: „Das ist ein Projekt von vier Gemeinden im Allgäu.“ Von Wangen, Amtzell, Argenbühl und eben von Kißlegg.

"Ein Standortvorteil für die Stadt"

Badische Zeitung, 15.04.2014

Der private Bildungsträger Concept Maternel und Investor Ratio Consult beginnen den ersten Bauabschnitt des Bildungscampus.

EMMENDINGEN. In vier bis fünf Jahren, so schätzt Investor Peter A. Fild, wird der Bildungscampus Emmendingen fertig sein und ein privates Angebot von der Kleinkindbetreuung über die Grundschule bis zum Gymnasium bieten, das vor allem für Unternehmen in der Region attraktiv ist, die ihr Personal langfristig binden wollen. Mit dem Spatenstich für die Kindertagesstätte am Mühlbach startete am Montag der erste von vier Bauabschnitten des Projekts auf dem Ramie-Areal.

"Wir haben es nach drei Jahren Planung und drei Anläufen endlich geschafft, in Emmendingen anzukommen", sagte Peter A. Fild, Projektentwickler und Geschäftsführer des Investors Ratio Consult Waldkirch GmbH (RCW). Fild dankte Stadtverwaltung und Gemeinderat für die Unterstützung bei der Suche nach Alternativen, nachdem die Karl-Friedrich-Schule als zunächst ins Auge gefasster Standort nicht zur Verfügung stand. Im Diskurs mit den Gremien sei man nun zu einem "exzellenten Ergebnis gekommen", das nicht nur Kindern, Eltern und Unternehmen gefallen, sondern auch Emmendingen Standortvorteile bieten werde. "Wir haben uns tatkräftig bemüht, dass es flott und zügig vorangeht", sagte Fild. In einem Jahr soll der erste Bauabschnitt betriebsbereit sein.

Auch Oberbürgermeister Stefan Schlatterer wertete das neue private Bildungsangebot, das weit über die Stadt hinausstrahlt, als wichtigen Standortvorteil. Bildung und Betreuung sei ein zentrales Thema. Inzwischen verfüge die Stadt über 280 Plätze für unter dreijährige Kinder und habe damit eine Abdeckungsquote von 42 Prozent. Dank der neuen Kita am Mühlbach mit zusätzlich 80 Plätzen betrage sie dann 49 Prozent. Diese sei nun "nicht irgendeine Krippe zusätzlich", sondern ein speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen ausgerichtetes zusätzliches Angebot. Er sei sehr gespannte auf die Resonanz der hiesigen Betriebe, so Schlatterer. Der Standort auf dem Ramie-Areal, "an der Schnittstelle von zwei Wohngebieten", sei geradezu ideal und die Entwicklung des ehemaligen Fabrikgeländes der Ramie eine "überaus spannende Geschichte".

Für den Beirat der gemeinnützigen Gesellschaft Concept maternel, einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, freute sich Gerhard Eiche auf "die wunderschöne Kita". Insbesondere die gewollte Verzahnung mit Unternehmen schaffe ein wichtiges Angebot, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördere.

Architektin Petra Habammer vom Freiburger Büro Habammer & Leiber stellte das Vorhaben anhand von Plänen und Modell vor. Auf dem 10 000 Quadratmeter großen Areal zwischen den Fischer-Werken und dem Mühlbach, das der Investor von der Ramie-Seiler AG erworben hat, soll ein Bildungscampus in vier Bauabschnitten entstehen. Die neue Kindertagesstätte, mit deren Bau jetzt begonnen wird, wird zweigeschossig in Holzmassivbauweise und mit ökologisch verträglichen Materialien errichtet. Im Erdgeschoss werden der zweigruppige Kindergarten, im Obergeschoss vier Kleinkindgruppen untergebracht. Im zweiten Bauabschnitt sollen dann eine zweizügige Grundschule mit Cafeteria, im dritten ein ebenfalls zweizügiges Gymnasium entstehen. Den Abschluss des Bauvorhabens bildet dann ein gewerblicher Bereich mit Großküche und Turnhalle.

Peter A. Fild wollte auf Anfrage der BZ zwar keine konkreten Zahlen nennen, doch soviel: RCW investiere im ersten Bauabschnitt einen "deutlichen Millionenbetrag", das Gesamtprojekt bewege sich im "zweistelligen Millionenbereich". Zwischen 30 und 40 neue Arbeitsplätze würden am Standort Emmendingen geschaffen. Betrieben werden sollen die Schulen von der "Gesellschaft für Bildungskonzepte" als Ganztagsschule mit durchgängiger Mehrsprachigkeit in Deutsch und Englisch. Großen Wert werde auch auf die öffentliche Zugänglichkeit der Anlage, auf Begrünung und Schallschutz gelegt. Auch Emmendinger Vereine sollen etwa die Turnhalle für Veranstaltungen nutzen können.

Trotz Trassen-Erweiterung weniger Güterverkehr

Frankfurter Neue Presse, 14.03.2014

Betroffene zweifeln an den Zahlen, die dem geplanten Gleisausbau in Niederrad zugrunde liegen


Ab 2017 will die Deutsche Bahn einen vier Kilometer langen Trassenabschnitt zwischen S-Bahn-Haltestelle Stadion und dem Abzweig zum Gutleuthof von vier auf sechs Gleise erweitern. Doch zunächst muss das Regierungspräsidium Darmstadt die Einwendungen gegen das Projekt überprüfen.

Für Anwältin Alexandra Fridrich klingt es reichlich paradox: 240 Millionen Euro will die Deutsche Bahn (DB) dafür ausgeben, dass bis in knapp zehn Jahren sechs statt der bisherigen vier Gleise durch Niederrad bis zum Frankfurter Hauptbahnhof verlaufen. Doch statt die zusätzliche Kapazität zu nutzen, um noch mehr Güterzüge auf die Schiene zu schicken, will die Bahn das Güterzugaufkommen auf besagter Strecke reduzieren.

Was für die Anwältin unverständlich klingt, ist für den DB-Trassenexperten Hans-Joachim Hammer ein simples Rechenspiel: Weil die durch Niederrad führende Trasse schon jetzt chronisch überlastet ist, müssen viele aus südlicher Richtung kommende Fernverkehrszüge auf ihrem Weg zum Hauptbahnhof einen Schlenker über den Südbahnhof machen.

Durch die geplante Trassen-Erweiterung könnten sämtliche ICE- und Regionalzüge künftig problemlos durch Niederrad geführt werden. Somit könne die Deutsche Bahn ab 2025 einen Großteil des durch Frankfurt führenden Güterverkehrs auf der Strecke zwischen Südbahnhof und Galluswarte abwickeln. Durch Niederrad führen dann täglich nur noch 35 statt der bisherigen 68 Güterzüge. Dieses Rechenspiel scheint zwar einzuleuchten, beruhigt Alexandra Fridrich aber nicht: „Die Betroffenen sind nicht davor geschützt, dass das Betriebsprogramm entgegen der Prognosen anders gefahren wird“, mahnt die Anwältin mit Blick auf ihre Mandanten, die befürchten, dass die DB eines Tages eben doch weit mehr Güterzüge durch Niederrad lotsen werde als ursprünglich verabredet.

Bis zum 14. Dezember 2013 konnten Betroffene Einwände gegen das geplante DB-Projekt einreichen (wir berichteten). Das Aktionsbündnis „Bahnane“ sammelte 511 Unterschriften gegen das Bauvorhaben. Gestern trafen sich nun Beschwerdeführer, DB-Projektplaner und Vertreter des Darmstädter Regierungspräsidiums (RP) im Saalbau Gallus zum gemeinsamen Erörterungstermin. Naturgemäß waren Bahnplaner und deren Kritiker nicht in allen Punkten einer Meinung. Vor allem um die Herkunft jener Verkehrsprognosen, auf denen alle für das Projekt nötigen Gutachten fußen, herrschte große Uneinigkeit: RP-Vertreterin Christine von Knebel musste die Bahn-Mitarbeiter gar ermahnen, jene Zahlen nachzureichen, auf denen die Verkehrsprognosen beruhen. „Dass solche Zahlen nur Bahn-intern sind, darum bitte ich um Verständnis“, wehrte DB-Projektleiter Rudolf Ditzen erst ab, signalisierte hinterher aber doch Kooperationsbereitschaft.

Neben der Frage nach dem tatsächlichen Güterzugaufkommen ging es während des Erörterungstermins auch um jene Schallschutzmaßnahmen, mit denen die Bahn die Niederräder vor Baulärm und Zugverkehr schützen soll. Vor allem einige Bewohner des direkt an die Bahngleise angrenzenden Teils des Paul-Gerhardt-Rings müssen während und nach der siebenjährigen Bauphase mit spürbar mehr Lärm rechnen. „Die alte Schallschutzwand schwankt zwischen zwei und drei Metern. Die neue Wand wird auf ganzer Strecke auf vier Metern Höhe über der Schienenoberkante der Gleise verlaufen“, versicherte Rudolf Ditzen. Doch der DB-Projektleiter gestand auch ein, dass es nach dem Trassen-Ausbau für einige Niederräder lauter wird. Josef Oelschläger etwa dürfte kaum von einer Schallschutzwand profitieren: Da Oelschlägers Wohnung im vierten und fünften Stock liegt, ist der Niederräder dem Lärm der vorbeifahrenden Züge fast völlig ungeschützt ausgeliefert.

Offene Fragen nach Erörterung

Frankfurter Rundschau, 14.03.2014

Anwohner, Behördenvertreter und die Bahn diskutieren im Saalbau Gallus über den sechsgleisigen Ausbau in Niederrad. Die Bahn will ihren bundesweiten Verkehr durch den Ausbau optimieren, die Anwohner sehen sich durch den Bau- und Bahnlärm stark beeinträchtigt.

Dass die Presse nicht aus dem Saalbau Gallus verwiesen worden ist, verdankt sich dem Wohlwollen der Anwesenden. Denn der Erörterungstermin zum sechsgleisigen Bahnausbau in Niederrad, genannt Ausbau Sportfeld 2, zu dem die Anhörungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) geladen hatte, war nicht öffentlich. Die Einwendungen, die 650 Bürger erhoben hatten, wurden am Donnerstag dort verhandelt.

Rudolf Ditzen, der für die Deutsche Bahn das Projekt leitet, beschrieb eingangs die Vorteile des Ausbaus. Weil der Knoten Sportfeld von „herausragender Bedeutung“ nicht nur für den Verkehr rund um Frankfurt, sondern das gesamtdeutsche Netz sei, machten sich Verzögerungen bundesweit bemerkbar. Und die Auslastung sei hoch, denn Güterzüge, Fern- und Nahverkehr würden teils über dasselbe Gleis geführt.

Mit der Erweiterung von vier auf sechs Gleise will die Bahn den Verkehr entflechten. Auf zwei Gleisen sollen S-Bahnen, auf zwei Fernzüge fahren. Die zwei mittigen Gleise seien im wesentlichen Güterzügen und dem Regionalexpress vorbehalten, erläutert Hans-Joachim Hammer, der für die Bahn die Fahrpläne erstellt. „Eine reine Güterverkehrstrasse ist nicht vorgesehen“, betont er. Auch würde Niederrad nach dem Ausbau nicht mehr vom Güterverkehr belastet als zuvor. Vielmehr würde das Gros der Güterzüge von Darmstadt über den Südbahnhof, Galluswarte, Frankfurt West nach Bad Vilbel geleitet. Der andere Teil fahre über Frankfurt Stadion und Südbahnhof in Richtung Maintal.

144 Anwohner des Paul-Gerhardt-Rings, die direkt neben den Gleisen wohnen, vertritt Rechtsanwältin Alexandra Fridrich. Nach Lärmschutz gefragt, betont die Bahn, dass sie eine neue, vier Meter hohe Lärmschutzwand errichten werde. Der vorhandene Schallschutz bleibe bis kurz vor Abschluss der Arbeiten bestehen.
Ob durch die Gleisverlegung die oberen Geschosse der Wohnungen am Paul-Gerhardt-Ring stärker vom Lärm belastet werden, wie es Anwohner Torsten Vogt fürchtet, wird an diesem Tag nicht geklärt. In 3500 Fällen kommt es laut Bahn-Gutachten zur Überschreitung der Lärmwerte, für sie ist passiver Schallschutz vorgesehen.

Nicht nachvollziehen kann Anwältin Fridrich, dass die Bahn ihre Planung auf die Verkehrsprognose 2025 bezieht, wo doch die Prognose 2030 in Arbeit sei. Auch würde die Richtlinie für Immissionen „Schall03“ derzeit aktualisiert, die Verbesserungen beim Schallschutz vorsehe. Die Bahn verwende jedoch die alte Richtlinie. Attila Sargin vom Aktionsbündnis Bahnane stößt nicht auf viel Entgegenkommen. „Wir halten unsere Einwendung aufrecht“, sagt er. „Und wir halten unsere Stellungnahme aufrecht“, entgegnet Ditzen.

Geklärt werden muss auch noch die Frage der Ersatzwasserversorgung: Wo werden die fünf neuen Brunnen gebohrt? Denn fünf Brunnen entlang der Strecke müssen stillgelegt werden.

Weil die Bahn entlang der Strecke rodet, will sie in Sossenheim Bäume pflanzen und sich finanziell an der Uferabsenkung am Licht- und Luftbad beteiligen.

Anhörung zu geplantem Kraftwerk in Gaildorf

Stuttgarter Zeitung, 19.12.2013

Der lange Weg zum Naturstromspeicher


Windenergie kann schön aussehen, hat aber auch ihre Schattenseiten. Im Landkreis Schwäbisch Hall hält sich die Begeisterung für vier geplante Windräder jedenfalls sehr in Grenzen, 936 Bürger haben Einwände vorgebracht.

Gaildorf - wird Naturstromspeicher-Stadt“, feiert die örtliche Presse im September 2011 den Startpunkt für ein „weltweit einzigartiges Projekt“. Ein innovatives Kraftwerk, entwickelt von dem Ingenieur Alexander Schechner, von Voith Hydro (Heidenheim) und dem Bauunternehmen Max Bögl (Sengenthal bei Neumarkt in der Oberpfalz), kombiniert Windenergie und deren Speicherung mithilfe der Wasserkraft. Heute, mehr als zwei Jahre später, ist die Euphorie der Ernüchterung gewichen. 936 Einwendungen von Bürgern – und das bei lediglich 8834 Wahlberechtigten – sind jetzt in einem Achteinhalb-Stunden-Marathon bei der öffentlichen immissionsschutzrechtlichen Verhandlung in der kleinen Stadt am Kocher (Landkreis Schwäbisch Hall) diskutiert worden.

Die Stimmung ist gereizt. Vor der Halle muss sich der Redakteur der Gaildorfer „Rundschau“ vor einem erregten Mann rechtfertigen. Die Zeitung habe nicht gemeldet, dass Bürger auch beim Wasserrechtsverfahren zugelassen waren, das bereits am Vormittag behandelt wurde. Man vermutet Absicht, unterstellt Motive. Die Stadtverwaltung – und da können durchaus Motive hineinspielen – hat keinen der Termine publik gemacht, der Suchbegriff „Naturstromspeicher“ auf deren Internetseite liefert „0 Ergebnisse“. Und das, obwohl das Thema die Bevölkerung spaltet, wie beim Bürgerentscheid im Dezember 2011 deutlich wurde. Soll die Stadt Grund für das Projekt zur Verfügung stellen? 25,2 Prozent stimmten dafür, 19,29 Prozent dagegen.

Hubert Wiedemann vom Bau- und Umweltamt des Kreises hat die Aufgabe, den Erörterungstermin vor rund hundert Bürgern in der Stadthalle zu moderieren. Der freundliche Mann mit Schnäuzer tut dies souverän, fragt geduldig immer wieder nach. Er stellt aber auch klar, dass die Gesetze nun mal so sind und dass die Windkraft Vorrang hat. Zu seiner Rechten sitzen Vertreter der Stadt und des Landratsamts, zu seiner Linken Experten der „Antragstellerin“, der MBS Naturstromspeicher GmbH, für die vor allem die Freiburger Juristin Alexandra Fridrich spricht. Die gewiefte Verhandlerin ist gewappnet, kennt, so der Eindruck, mittlerweile jeden Straßenzug und jedes Haus. Nerven bewahren und immer freundlich bleiben, lautet an diesem Nachmittag die Devise. Doch die Gegner des Projekts, die sich in der Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“ zusammengeschlossen haben, sind so engagiert wie entschlossen. Sie wollen verhindern, dass vier Windräder mit einer Nabenhöhe von 152 bis 172 Metern und einem Rotordurchmesser von 144 Metern sowie vier Wasserspeicher im Naherholungsgebiet auf den Limpurger Bergen, östlich von Gaildorf errichtet werden. Das Unterbecken ist zwischen Gaildorf und Unterrot geplant. Auch das Schwäbisch Haller Umweltzentrum und der Naturschutzbund Gaildorf lehnen das Projekt „mit Entschiedenheit“ ab. Die Naturschützer bezweifeln die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Überprüfung. Sie wollen andere Beobachtungen gemacht haben und fordern eine erneute Kontrolle, die sie zur Not auch vor Gericht erzwingen wollen. Inzwischen haben die Projektgegner 1200 Unterschriften gesammelt und den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags angerufen. Die Entscheidung steht noch aus.

Lärm, Lärm, Schattenwurf, Infraschall und Gesundheit, Brandschutz, Windhöffigkeit und Wirtschaftlichkeit – Punkt für Punkt nehmen die Beteiligten zu den Einsprüchen Stellung, und das ausführlich. So manche Gegner sind mittlerweile in öffentlichen Auftritten routiniert, sie rattern Gerichtsurteile herunter und zitieren aus Studien, dass der unbeteiligte Beobachter nur so staunt. Rechtsanwältin Fridrich freilich kennt jedes Argument, sie hat auch gleich das Gegenargument parat. Und für einen hat sein Monitum vielleicht sogar ein ungewolltes Nachspiel. Der Einspruch wegen des Schattenwurfs der Rotoren auf sein Wochenendhaus brachte nämlich zu Tage, dass dafür keine Baugenehmigung vorliegt.