Staatshaftungsrecht

Staatliche Eingriffe können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den einzelnen Bürger oder Unternehmer führen. Dies gilt vor allem, wenn Grundstücke und deren Nutzung betroffen sind, die Berufsausübung bzw. die unternehmerische Freiheit eingeschränkt oder die Gesundheit beeinträchtigt werden. In verschiedenen Konstellationen können dem Bürger oder Unternehmer als Folge solcher Eingriffe Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen Gemeinden, Länder oder den Bund zustehen. Wir beraten und vertreten gleichermaßen Bürger bei der Geltendmachung und öffentliche Körperschaften bei der Abwehr solcher Ansprüche. Dabei kommen uns unsere Erfahrungen aus dem öffentlichen Fachrecht einerseits und dem zivilen Haftungsrecht andererseits zu Gute:

Amtshaftung

Versagung oder Verzögerung von Genehmigungen, insb. Baugenehmigungen und Gewerbezulassungen; Haftung nach Veränderungssperre oder bei fehlerhafter Bauleitplanung; enteignungsgleicher Eingriff; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

RA Dr. Lieber | RA Bannasch

Enteignung und Entschädigung
Vertretung der Betroffenen in Enteignungs- und Entschädigungsverfahren, Entschädigung von Wohnhäusern, Durchsetzung von Ersatzland für Landwirte, Umsiedlung von Höfen, Flurbereinigungsverfahren als Folge von Straßen- und Schienenwegen, Umsiedlung und Restrukturierung von Gewerbebetrieben als Folge von Flächenverlusten durch staatliche Planungen.

RAin Fridrich | RA Bannasch | RA Dr. Lieber