Recht der Kommune

Über bau- und planungsrechtliche Themen hinaus beraten wir Gemeinden in vielen Rechtsfragen rund um die kommunale Arbeit und Organisation einschließlich des fiskalischen Handelns. Da immer mehr Gemeinden keine eigenen Juristen mehr beschäftigen, bieten wir an, diese Funktion als „Externes Rechtsamt“ zu übernehmen, vor allem in folgenden Bereichen:

Kommunalrecht
Verfahrens- und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, innerhalb des Gemeinderats oder zwischen Gemeinden und Ortsteilen; Öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung; Bürgerbegehren und Bürgerentscheid; Kommunale Satzungen; Kommunalwahlrecht

RA Bannasch | RAin Fridrich | RA Dr. Lieber

Kommunales Wirtschaftsrecht
Gründung und Organisation kommunaler Unternehmen und Eigenbetriebe, Privatisierung öffentlicher Unternehmen und (Re-) Kommunalisierung privater Unternehmen, Public-Private-Partnerships (PPP); Gemeindefinanzen

RA Dr. Lieber | RA Bushart

Konzessionsvergaben
Beratung von Kommunen bei der Vergabe von Konzessionen für Versorgungsunternehmen: Strom, Gas, Straßenbeleuchtung.

RA Dr. Lieber

Kommunalabgabenrecht
Erschließungsbeiträge, Wasserbeiträge und -gebühren, Abwasserbeiträge und -gebühren; Beratung in streitigen Verfahren über Bescheide; Gestaltung und rechtliche Überprüfung kommunaler Abgabensatzungen

RA Dr. Lieber | RAin Fridrich