Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, in dem die Beteiligten mit der Unterstützung des Mediators einvernehmliche Lösungen erarbeiten. Den Inhalt der Regelungen, die in der Mediation vereinbart werden, bestimmen ausschließlich die Beteiligten. Dies gewährleistet, dass die Interessen der Beteiligten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
In der Mediation können Entscheidungen vertraulich und – im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren – oft auch zeitsparend getroffen werden.
Zur Durchführung der Mediation entwickeln wir gemeinsam mit den Beteiligten ein individuelles Verfahrensdesign. Dabei werden die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Mediationsverfahren bieten wir insbesondere in folgenden Bereichen an:

Mediation und Bürgerbeteiligung im öffentlichen Bereich
Durchführung von Bürgerbeteiligungen und mediative Begleitung bei Infrastrukturvorhaben, Planungs- und Zulassungsverfahren; Mediation bei Konflikten innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und der Verwaltung

RAin Fridrich | RA Bushart

Mediation in der Wirtschaft
Mediationsverfahren bei innerbetrieblichen Konflikten  sowie bei Streitigkeiten  von  Unternehmen mit Dritten wie z.B. Vertragspartnern, Konkurrenten oder Kunden  

RA Bushart

Mediation im privaten Bereich
Mediationsverfahren bei Nachbarkonflikten und Erbstreitigkeiten sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern einer WEG

RA Bushart